Infektionsschutz; Informationen über Absonderungseinrichtungen
Die Gemeinden stellen die notwendigen Räume, Einrichtungen und Transportmittel sowie das erforderliche Personal zur Durchführung von Absonderungsmaßnahmen außerhalb der Wohnung zur Verfügung.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Freigabevermerk
Stand: 31.10.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)