Jugendarbeit; Inanspruchnahme von Angeboten
Junge Menschen können die vielfältigen Angebote der Jugendarbeit in Anspruch nehmen.
Beschreibung
Besondere Hinweise
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Freigabevermerk
Stand: 21.01.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)