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Erhöhung der Abwassergebühr

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zum 01.01.2025

Erhöhung der Abwassergebühr zum 01.01.2025 aufgrund Sanierung der Kläranlage in Neumarkt-Sankt Veit

Aktuell wird die Kläranlage in Neumarkt-Sankt Veit saniert bzw. neu gebaut. Die Kosten für diese Baumaßnahme belaufen sich auf rd. 8,8 Mio €.

Warum wird die Kläranlage so aufwendig saniert bzw. neu gebaut:

Die Kläranlage der Stadt Neumarkt-Sankt Veit benötigt zur Einleitung des gereinigten Abwassers in die Rott eine sogenannte wasserrechtliche Erlaubnis. Diese ist abgelaufen und wurde nur bis zur Fertigstellung der Sanierung der Kläranlage befristet verlängert. Die Anforderungen zur Reinigung des Abwassers sind enorm gestiegen und gewisse Abwasserwerte müssen eingehalten werden, um das gereinigte Abwasser in das Gewässer zurückführen zu können, die die bestehende Kläranlage jedoch nicht mehr schafft. Die Sanierung der Kläranlage ist somit Grundlage zum Erhalt einer neuen wasserrechtlichen Erlaubnis. Am Rande ist hierbei erwähnt, dass dieser Umstand derzeit nahezu alle Kläranlagen mit diesem Alter trifft. Insbesondere bei uns im Landkreis müssen sehr viele teilweise kleine Kommunen hohe Beträge in die Sanierung der Kläranlagen aufbringen.

Finanzierung der Baukosten von 8,8 Mio € der Kläranlagensanierung:

Bei der Abwasserbeseitigung der Stadt Neumarkt-Sankt Veit handelt es sich um eine kostenrechnende Einrichtung gemäß Art. 8 KAG. Bei der Finanzierung einer solchen kostenrechnenden Einrichtung macht das Kommunalabgabengesetz klare Vorgaben und lässt der Stadt Neumarkt-Sankt Veit wenig Spielräume. Für den Betrieb einer kostenrechnenden Einrichtung wie die Abwasserbeseitigung sind somit kostendeckende Gebühren und Beiträge zu erheben.

Der Stadtrat hat nun in der Stadtratssitzung am 21.11.2024 die Entscheidung getroffen. Die Finanzierung der Kläranlagensanierung erfolgt über die laufenden Abwassergebühren. Alternativ wäre nur die Möglichkeit zur Erhebung von einmaligen Verbesserungsbeiträgen bestanden.

Da sich der Stadtrat nun für die Finanzierung der Kläranlagensanierung über die laufenden Abwassergebühren entschieden hat, sind die Abwassergebühren ab dem 01.01.2025 von einem externen Fachbüro neu kalkuliert worden.

Die Abwassergebühr wird sich von 2,81 € auf 3,94 € erhöhen. Die Gebühr ist für vier Jahre bis Ende 2027 festgesetzt worden.

Im Rahmen der Gebührenerhöhung wird auch die Abrechnungsperiode geändert. Die neue Abrechnungsperiode läuft nun vom 01.01. – 31.12.. Dazu ist es notwendig, dass zum 31.12.2024 nochmals die Zählerstände abgelesen werden.

  • Die mit dem letzten Gebührenbescheid festgelegten Abschläge für 2025 werden aufgehoben. Die neuen Abschläge werden mit der Gebührenabrechnung der beiden Monate November und Dezember per Bescheid Ende Februar für 2025 neu festgesetzt.
  • Sie erhalten Ende des Jahres die Ablesekarten. Wir bitten Sie nochmals abzulesen und uns die Zählerstände zum 31.12.2024 mitzuteilen.

Wenn möglich bitten wir Sie, uns den Zählerstand per QR-Code auf der Ablesekarte Online mitzuteilen.

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