Kriterienkatalog für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen
Die Stadt Neumarkt-Sankt Veit hat als Hilfestellung für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen einen Kriterienkatalog in der Sitzung am 27.07.2023 beschlossen. Die festgelegten Prämissen werden alle 3 Jahre durch ein kleineres Gremium aus dem Stadtrat neu betrachtet und anschließend durch den gesamten Stadtrat wieder bestätigt. Eine frühere Betrachtung der Prämissen auf Grund von gesetzlichen Änderungen hält sich der Stadtrat dabei stets vor.