Wärmeplanung Übersicht
Aktueller Stand der Kommunalen Wärmeplanung in Neumarkt-Sankt Veit und Egglkofen
Halbzeit bei der Kommunalen Wärmeplanung in Neumarkt-Sankt Veit und Egglkofen
Die Kommunale Wärmeplanung für Neumarkt-Sankt Veit und Egglkofen hat Fahrt aufgenommen: Seit dem Auftakt im Mai fanden alle 14 Tage Austauschrunden statt, um den Ist-Zustand vor Ort zu ermitteln. Dazu gehörten auch Befragungen von Ankerkunden und Energieerzeugern in der Verwaltungsgemeinschaft (VG). Zwei von vier Prozessschritten sind bereits erledigt: „Wir haben die Bestandsanalyse und die Potentialanalyse abgeschlossen und die Zwischenergebnisse zusammen mit der ENIANO GmbH im Stadtrat von Neumarkt-Sankt Veit und im Gemeinderat von Egglkofen vorgestellt“, sagt Christina Albrecht, Projektleiterin der Bayernwerk Netz GmbH.
In den nächsten Wochen geht es nun darum, die mögliche zentrale und dezentrale Wärmeversorgung detaillierter zu betrachten und auch die denkbare Wärmeerzeugung genauer unter die Lupe zu nehmen.
Bürgerinformationsveranstaltung Anfang 2025
Sobald die individuellen Möglichkeiten für die VG und die Bürgerinnen und Bürger in Neumarkt-Sankt Veit und Egglkofen herausgearbeitet wurden, gibt es dazu weitere Informationen in Form von runden Tischen und auch in einer großen Bürgerinformationsveranstaltung. Diese ist für Anfang 2025 geplant.
Wie berichtet, waren Bayernwerk Netz GmbH und ENIANO GmbH mit der Kommunalen Wärmeplanung für die Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt-Sankt Veit beauftragt worden (Link auf: Stadt Neumarkt-Sankt Veit: Kommunale Wärmeplanung (neumarkt-sankt-veit.de)).
Die kommunale Wärmeplanung ist eine Antwort auf die Herausforderungen des Klimawandels und der Energiewende. Die Wärmeversorgung vor Ort soll nachhaltig und effizient gestaltet werden, um klimaschädliche CO₂-Emissionen zu reduzieren. Im Bayerischen Klimaschutzgesetz hat der Freistaat festgelegt, dass Bayern bis zum Jahr 2040 klimaneutral sein soll.
Die Bundesgesetzgebung gibt folgende vier Schritte für die Kommunale Wärmeplanung vor:
Eignungsprüfung / Bestandsanalyse
Bei der Bestandsanalyse werden der aktuelle Wärmebedarf, der Verbrauch und die damit einhergehenden Treibhausgasemissionen erhoben. Diese Daten werden unter Berücksichtigung von Gebäudetypen, Baualtersklassen sowie Versorgungsstrukturen aus Gas- und Wärmenetzen, Heizzentralen und Speichern erfasst. Außerdem werden Beheizungsstrukturen von Gebäuden ermittelt.
Potenzialanalyse
Die Potenzialanalyse zeigt Möglichkeiten zur Reduktion des Wärmebedarfs auf. Zudem werden lokale Potenziale erneuerbarer Energien und Abwärmepotenziale ermittelt.
Zielszenario
Das Zielszenario basiert auf den Ergebnissen der Bestands- und der Potentialanalyse. Dieses soll aufzeigen, wie der zukünftige Wärmebedarf durch erneuerbare Energien gedeckt werden kann, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Hierbei wird eine räumlich detaillierte Beschreibung der benötigten Versorgungsstruktur im Jahr 2040 erstellt, inklusive eines Zwischenziels für 2030. Dies erfolgt durch die Identifikation geeigneter Bereiche für Wärmenetze und Einzelversorgung.
Umsetzungsstrategie und Maßnahmen
Auf Grundlage des Zielszenarios wird ein Fahrplan zur Umsetzung des kommunalen Wärmeplans formuliert. Dabei werden konkrete Maßnahmen, Prioritäten und ein Zeitplan für die kommenden Jahre ausgearbeitet. Es werden konkrete Ziele zur erforderlichen Energieeinsparung und zum Aufbau der künftigen Energieversorgungsstruktur gesetzt.
Es gibt keinen Anschlusszwang
Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es also, den Bürgerinnen und Bürgern aufzuzeigen, in welchen Gebieten vor Ort künftig eine zentrale oder auch dezentrale Wärmeerzeugung sinnvoll ist. Die kommunale Wärmeplanung verpflichtet weder die Kommune ein Wärmenetz zu errichten noch die Bürgerinnen und Bürger sich an ein Wärmenetz anzuschließen. Die Wärmeplanung zeigt auf, mit welchen erneuerbaren und nachhaltigen Energiequellen zukünftig eine klimafreundliche und kosteneffiziente Wärmeversorgung gewährleistet werden kann.
Die Wärmeplanung hat keine Auswirkungen auf bestehende Heizungsanlagen. Sollte eine Heizung erneuert werden müssen, greift auch jetzt schon für alle Bürgerinnen und Bürger das Gebäude-Energien-Gesetz (GEG). Das GEG verpflichtet alle Immobilienbesitzer bei Heizungstausch ab 1.7.2028 die Wärmeversorgung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien-Anteil einzubauen.
Sie haben Fragen zur Kommunalen Wärmeplanung?
Dafür stehen Ihnen zur Verfügung:
Thomas Menzel, Geschäftsstellenleiter der VG, Tel. 08639/9888-41, E-Mail thomas.menzel@vgnsv.de
Christina Albrecht, Bayernwerk Netz GmbH, christina.albrecht@bayernwerk.de