Stadtrat Neumarkt-Sankt Veit
Nach der Bayerischen Gemeindeordnung werden die Städte und Gemeinden von zwei Hauptorganen verwaltet.
Dem gewählten Stadt- bzw. Gemeinderat und dem ebenfalls unmittelbar gewählten ersten Bürgermeister. Die Größe des Stadtrates richtet sich nach der Einwohnerzahl. In Neumarkt-Sankt Veit besteht das Gremium aus dem ersten Bürgermeister und 20 Stadtratsmitgliedern.
Informationen zu den Vertretern finden Sie im Ratsinformationssystem auf einer eigenen Seite. Dort werden auch Informationen zu Sitzungen angeboten.
Hier geht zum Ratsinformationssystem: https://ris.komuna.net/neumarktsv