Jung kauft Alt
Junge Menschen kaufen alte Häuser
Das Förderprogramm „Jung kauft Alt“ soll vor allem jungen Paaren und Familien die Schaffung von Wohneigentum in gewachsener Umgebung erleichtern und gleichzeitig Leerstand in der Bausubstanz, insbesondere im innerstädtischen Bereich, entgegenwirken. Zu diesem Zweck fördert die Stadt nach eigenem Ermessen den Erwerb von Altbauten für Wohnzwecke.
Das Förderprogramm soll auch als Anreiz zur Anpassung der Attraktivität zwischen älteren Bestandsgebäuden in integrierter Lage und Neubauten auf der grünen Wiese dienen.
Innenentwicklung vor Außenentwicklung ist in dem derzeit laufenden Stadtentwicklungskonzept klar definiert worden.
Förderbestimmungen im Überblick:
- Gebäude muss mind. 45 Jahre alt sein und sich innerhalb des beiliegenden Lageplanes befinden.
- Zuschuss soweit Haushaltsmittel verfügbar sind.
- Förderung pro Objekt nur einmal möglich.
- Förderung eines Altbaugutachtens mit 600 € Grundbetrag und 300 € Erhöhung für jedes Kind – maximal 1.200 €;
- Laufende jährliche Förderung über eine Laufzeit von 5 Jahren. Der jährliche Grundbetrag umfasst 600 €, die Erhöhung je Kind 300 €. Der maximale Gesamtbetrag beträgt 1.200 €
- Laufende Förderung nur bei Eigennutzung des Gebäudes. Meldebescheinigung ist erforderlich.
- Antrag auf laufende jährliche Förderung von Altbauten ist nach Abschluss des Kaufvertrages bis zum 31.12. des Folgejahres zu stellen.