Steuern, Gebühren und Beiträge
Während die Haushalte von Bund und Ländern überwiegend "Steuerhaushalte" sind, machen die Steuereinnahmen der Kommunen nur rund ein Drittel aus, Gebühren und Beiträge erbringen etwa ein Viertel der Einnahmen. Kommunen erheben öffentliche Abgaben auf Grund von Gesetzen.
Die Stadt Neumarkt-Sankt Veit erhebt folgende Abgaben:
Gewerbesteuer: Hebesatz 320 v .H.
Grundsteuer A: Hebesatz 430 v. H.
Grundsteuer B: Hebesatz 350 v. H.
Wassergebühr: 1,35 Euro/m³ (inkl. Mehrwertssteuer) (Nettopreis 1,26 Euro/m³)
Kanalgebühr: 1,99 Euro/m³
Hundesteuer: für jeden Hund 50 Euro, für Kampfhunde 400 Euro
Grundsteuerreform in Bayern
Ab 1. Januar 2025 tritt in Deutschland die neue Grundsteuerreform in Kraft. Das bedeutet, dass ab 2025 die Grundsteuer neu berechnet wird. Im Jahr 2022 müssen Finanzämter dafür bundesweit den Grundbesitz neu bewerten und die neuen Grundsteuermessbeträge festsetzen.
Um die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer ermitteln zu können, müssen alle Grundstücksbesitzer eine Grundsteuererklärung einreichen. Hierzu werden sie im Frühjahr 2022 durch eine Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern öffentlich aufgefordert.
Die Erklärungen können ab dem 1. Juli 2022 bequem und einfach elektronisch über das Portal ELSTER - Ihr Online-Finanzamt - unter http://www.elster.de abgegeben werden. Die Grundsteuererklärung ist spätestens bis zum 31. Januar 2023 abzugeben.
Die „neue“ Grundsteuer ist erstmalig ab 2025 zu zahlen.
Weitere Informationen können Sie auf der folgenden Seite nachlesen: Bayerisches Landesamt für Steuern