Steuern, Gebühren und Beiträge
Während die Haushalte von Bund und Ländern überwiegend "Steuerhaushalte" sind, machen die Steuereinnahmen der Kommunen nur rund ein Drittel aus, Gebühren und Beiträge erbringen etwa ein Viertel der Einnahmen. Kommunen erheben öffentliche Abgaben auf Grund von Gesetzen.
Die Stadt Neumarkt-Sankt Veit erhebt folgende Abgaben:
Gewerbesteuer: Hebesatz 360 v .H.
Grundsteuer A: Hebesatz 430 v. H.
Grundsteuer B: Hebesatz 370 v. H.
Wassergebühr: 1,35 Euro/m³ (inkl. Mehrwertssteuer) (Nettopreis 1,26 Euro/m³)
Kanalgebühr: 3,94 Euro/m³
Hundesteuer: für jeden Hund 50 Euro, für Kampfhunde 400 Euro