Binnenschiffer; Anmeldung
Wenn Sie auf ein Binnenschiff ziehen, das in einem Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.
Stand: 08.09.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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