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Friedhofs- und Bestattungsgebühren; Zahlung

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Die Gemeinden erheben für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen Gebühren auf der Grundlage einer Friedhofsgebührensatzung.

Beschreibung
Voraussetzungen
Rechtsbehelf
Finanzverwaltung
VG Neumarkt-Sankt Veit

  • +49 8639 9888-28
  • Montag 08:00 - 12:00
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
    Freitag 08:00 - 12:00

Standesamt
VG Neumarkt-Sankt Veit

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