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Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
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Gewerbesteuer; Erhalt des Bescheids über die Festsetzung
Die Gewerbesteuer wird auf den Ertrag von Gewerbebetrieben erhoben (Gewerbeertragsteuer). Die zu zahlende Gewerbesteuer wird von der Gemeinde im Gewerbesteuerbescheid bekannt gegeben.
Beschreibung
Online-Verfahren
Formulare
Fristen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Freigabevermerk
Stand: 13.12.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Archiv
VG Neumarkt-Sankt Veit