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Grundstücke; Informationen zu Betretungs- und Befahrverboten

Termin Vereinbaren

Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.

Beschreibung
Rechtsbehelf
Bauverwaltung
VG Neumarkt-Sankt Veit

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