Rafting-Tour; Beantragung einer schifffahrtsrechtlichen Genehmigung und Anzeige
Rafting-Touren mit Booten länger als 9,20 m sind immer genehmigungspflichtig.
Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Freigabevermerk
Stand: 02.05.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)