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Straußwirtschaft; Anzeige

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Wenn Sie eine Straußwirtschaft betreiben wollen, müssen Sie dies mindestens zwei Wochen vor Beginn des Betriebes bei der zuständigen Gemeinde anzeigen.

Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsbehelf
Datenschutz
VG Neumarkt-Sankt Veit

  • +49 8639 9888-28
  • info@insidas.de
  • Montag 08:00 - 12:00
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
    Freitag 08:00 - 12:00

Sozialamt / Gewerbeamt
VG Neumarkt-Sankt Veit

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