Grundsteuer

Die neuen Grundsteuerbescheide sind vor wenigen Tagen verschickt worden. Wir bekommen hier sehr viele Nachfragen.
Deshalb hier nachstehend einige Informationen zu den Grundsteuerbescheiden, die Ihnen eine kleine Hilfestellung sein sollen.
- Wie wird die Grundsteuer ermittelt?
Die Höhe der Grundsteuer ergibt sich aus der Multiplikation des Grundsteuermessbetrages mit dem örtlichen Hebesatz.
Hebesatz der Gemeinde Egglkofen: (GrSt A: 430 %; GrSt B: 300 %)
Hebesatz der Stadt Neumarkt-Sankt Veit (GrSt A: 430 %; GrSt B: 370 %).
- Woraus ergibt sich der Grundsteuermessbetrag?
Der Grundsteuermessbetrag wurde auf Grundlage Ihrer Steuererklärung vom Finanzamt ermittelt. Dafür haben Sie einen entsprechenden Bescheid vom Finanzamt erhalten. Die Stadt Neumarkt-Sankt Veit und die Gemeinde Egglkofen haben keinen Einfluss auf die Höhe des Grundsteuermessbetrags! Falls Sie der Meinung sind, dass die Höhe der Grundsteuer bzw. des Grundsteuermessbetrags nicht richtig ist, kann dies nur durch eine Änderung beim Finanzamt erfolgen.
- Ich bin nicht mehr Eigentümer/in – muss ich trotzdem bezahlen?
Wir sind rechtlich an die vom Finanzamt übermittelten Messbetragsbescheide gebunden und dürfen die dort getroffenen Angaben zum Eigentümer nicht abändern. Jeder Eigentümerwechsel ist gegenüber dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Dies bewirkt eine Neuausstellung des Grundsteuermessbescheides, mit diesem durch uns ein neuer Grundsteuerbescheid erlassen wird. Wir bitten Sie mit Angabe des Aktenzeichens beim Finanzamt Mühldorf an Inn eine Änderung des Grundsteuermessbetragsbescheides zu beantragen. Dazu müssen Sie im notariellen Vertrag nachlesen, wie der Besitz-, Nutzen-, und Lastenübergang in Ihrem Fall vereinbart wurde und dieses Datum im Änderungsantrag beim Finanzamt angeben.
Da momentan noch viele Änderungsbescheide vom Finanzamt bearbeitet werden, kann es einige Zeit dauern, bis Sie einen geänderten Bescheid erhalten.
- Widerspruch?
Wenn die Höhe des Grundsteuermessbetrags angezweifelt wird, können Sie formlos einen Einspruch beim Finanzamt erheben. Dieser hat ebenfalls schriftlich mit einer entsprechenden Begründung zu erfolgen. Sofern in so einem Fall dennoch Widerspruch bei der Stadt bzw. der Gemeinde eingelegt wird, muss dieser kostenpflichtig zurückgewiesen werden!
- Muss ich trotzdem zahlen, wenn ein Einspruchs- oder Änderungsverfahren beim Finanzamt läuft?
Grundlage des aktuellen Grundsteuerbescheids ist der angefochtene bzw. zu ändernde Bescheid des Finanzamts. Die jetzt festgesetzte Grundsteuer ist trotzdem zu bezahlen, da ein solches Verfahren keine aufschiebende Wirkung erzeugt, sodass die Pflicht zur Zahlung der Grundsteuer bestehen bleibt. Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung kann nur das Finanzamt auf Antrag gewähren. Dadurch kann die Pflicht zur Zahlung vorerst ausgesetzt werden, bis Ihr Änderungsantrag beim Finanzamt bearbeitet und ein neuer Messbescheid erlassen wird.