Wichtige Hinweise zu den Kommunalwahlen 2026

Beantragung von Wahlscheinen/ Neuerteilung von Wahlscheinen bei Verlust/ Besonderheiten
Beantragung von Wahlscheinen
Wahlscheine können grundsätzlich bis Freitag, 06. März 2026, 15 Uhr beantragt werden.
Neuerteilung von Wahlscheinen bei Verlust:
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Sofern ein Wahlberechtigter glaubhaft machen kann, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, so kann ihm bis Samstag, 07.03.2026, 12.00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Besonderheiten:
Erteilung von Wahlscheinen für Wahlberechtigte, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind oder Erkrankung am Wahltag:
Bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 22 Abs. 2 GLKrWO können Wahlscheine am Samstag, 07.03.2026 bis 12.00 Uhr und am Wahlsonntag, 08.03.2026 bis 15.00 Uhr erteilt werden. Wenn ein Wahlberechtigter bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann, kann am Wahlsonntag bis 15 Uhr einen Wahlschein beantragen (vgl. § 23 Abs. 3 GLKrWO).
Die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt-Sankt Veit ist am
Freitag, 06.03.2026 von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 13 Uhr bis 15 Uhr, am
Samstag, 07.03.2026 von 9 Uhr bis 12 Uhr und am
Wahlsonntag, 08.03.2026 ab 9 Uhr bis Beendigung der Auszählung besetzt.
Hinweis: am Montag, den 09.03.2026 ist das Rathaus wegen Nachwahlarbeiten für den Parteiverkehr geschlossen. Wir bitten um Ihr Verständnis!