Erbbaurecht; Informationen zur Bestellung durch die Gemeinde
Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu haben.
Stand: 04.12.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)

Abteilungsleiter
Kämmerer, Leiter Finanzverwaltung, Haushalts- und Grundstücksangelegenheiten
Mitarbeiterin
Steuerverwaltung/Versicherungen