Kommunale Unternehmen; Betrieb
Gemeinden, Landkreise und Bezirke können Unternehmen außerhalb ihrer allgemeinen Verwaltung als Eigenbetriebe, selbständige Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts oder in Rechtsformen des Privatrechts betreiben.
Stand: 12.05.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Abteilungsleiterin

Geschäftsleitender Beamter
Geschäftsstellenleiter