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Noch etwas aus der letzten Stadtratssitzung-Sitzung

    Stadt Neumarkt-Sankt Veit befürwortet die Gründung eines Regionalwerkes

    Die Energiewende in Deutschland ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Im Bereich der öffentlichen Verwaltung kommt den Kommunen zur Umsetzung der Energiewende auf regionaler und lokaler Ebene eine Schlüsselrolle zu. Sie sollen die Vorgaben der Bundesregierung und der Staatsregierung konkret umsetzen und den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben. Insbesondere in Bayern hat das Thema in den letzten Monaten deutlich an Fahrt aufgenommen.

    Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden und die Wertschöpfung in den Kommunen und im Landkreis zu halten, bietet es sich an, mit Hilfe einer gemeinsamen, rein kommunalen Gesellschaft der Kommunen und des Landkreises die Energieerzeugung vor Ort selbst in die Hand zu nehmen.

    Beim Aufbau eines gemeinsamen Landkreiswerks schließen sich die beteiligten Kommunen und der Landkreis zu einer gemeinsamen Gesellschaft zusammen. Die Kommunen können ihre Pläne und Konzepte untereinander und mit den Netzbetreibern abstimmen und langfristig können die Kommunen und ihre Bürger mit günstigem erneuerbarem Strom versorgt werden. In einem Landkreiswerk können außerdem weitere (je nach Rechtsform auch hoheitliche) Tätigkeiten gebündelt werden.

    Die Stadt Neumarkt-Sankt Veit hat in der letzten Stadtratssitzung am 15.11.2023 grundsätzlich die gemeinsame Betätigung mit dem Landkreis und weiteren Landkreiskommunen im Bereich der Energieversorgung, insbesondere der Energieerzeugung und -vermarktung sowie der Wärmeversorgung und die hierfür erforderliche Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft in der Rechtsform des gemeinsamen Kommunalunternehmens befürwortet.

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