Sprungziele

Breitbandausbau in der Stadt Neumarkt-Sankt Veit im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Die Stadt Neumarkt-Sankt Veit beteiligt sich an der Breitbandförderung des Freistaates Bayern gemäß Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BayGibitR) vom 02.03.2020 den sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 200 MBit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.

Wir informieren Sie auf diesen Seiten über den aktuellen Stand des Verfahrens und veröffentlichen alle notwendigen Dokumente.

Weitere Informationen zum Breitbandausbau in der Stadt Neumarkt-Sankt Veit erhalten Sie bei:

Herr Markus Huber
Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt-Sankt Veit
Johannesstraße 9
84494 Neumarkt-Sankt Veit
Tel.: (08639) 9888-45

 

Modul 1: Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) veröffentlicht die Stadt Neumarkt-Sankt Veit nachfolgende Dokumente zur örtlichen Breitbandversorgung. Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte kontaktieren Sie hierzu Herrn Markus Huber. markus.huber@vgnsv.de

Modul 2: Markterkundung Bekanntmachung

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt Neumarkt-Sankt Veit gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR im Rahmen der Markterkundung Investoren zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu vorhandenen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Stadt bittet daher, bis spätestens 16.08.2021; 14.00 Uhr zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen.

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.