Sprungziele

Verfahren zur Förderung des Glasfaserausbaus im Außenbereich gemäß der Gigabitrichtlinie 2.0 des Bundes

Der Stadtrat hat in der Sitzung am 27.07.2023 beschlossen, dass der komplette Außenbereich, welcher bislang noch nicht durch ein früheres Förderverfahren mit Glasfaser bis ins Gebäude (FTTH) erschlossen wurde, ausgebaut werden soll. Hierzu hat die Verwaltung eine Zuwendung für die Bundesförderung „Gigabitrichtlinie 2.0“ beantragt. Der vorläufige Zuwendungsbescheid ist bereits ergangen. Derzeit läuft die europaweite Ausschreibung nach einem Netzbetreiber für den Glasfaserausbau.

Im Rahmen dieser Ausbaustufe werden im Außenbereich gemäß Ausbaukarte rd. 540 Adressen mit Glasfaser erschlossen. Für den Gesamtausbau im Außenbereich ist folgende Infrastruktur zu bauen:

  • Ca. 61 Km Trassenbauu

  • Ca. 400 Km Glasfaserkabel

  • Ca. 22 Netzverteiler

Karte Breitbandausbau Außenbereich

Kombiniertes Markterkundungsverfahren im Bayerischen Gigabit-Programm und entsprechend der Richtlinie zur "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsunternetze in der Bundesrepublik Deutschland.

1.) Bestandsaufnahme

Der Freistaat Bayern strebt mit dem Gigabit Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen in „grauen und weißen NGA-Flecken“ in Erschließungsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse an.

Zudem wurde am 31.03.2023 die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsunternetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-RL 2.0)" veröffentlicht, welche das Ziel eines gigabitfähigen Breitbandnetzes auf Bundesebene anstrebt.

Das Veröffentlichungsschreiben zur Markterkundung wurde auf dem Gigabit-Portal des Bundes veröffentlicht (https://portal.gigabit-pt.de/OeffentlicheVerfahren.do)*.

 * im öffentlichen Bereich -> Übersicht über laufende- und abgeschlossene Verfahren -> Suchbegriff „Neumarkt-Sankt Veit“.

2.) Markterkundung - Bekanntmachung

Die Stadt Neumarkt-Sankt Veit bittet die Netzbetreiber nun im Rahmen der Markterkundung um Stellungnahme zu deren eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Den Anbietern wird eine mehrwöchige Äußerungsfrist gewährt, in der sie die Gemeinde über den Stand der Planungen informieren sollen.

Die Dokumente für die Markterkundung werden im Folgenden zum Download bereitgestellt.

Downloads:

HINWEIS: Die Adressliste wird den Telekommunikationsanbietern nach Registrierung und Anmeldung über das Gigabit-Portal des Bundes zur Verfügung gestellt.

Fristverlängerung der Markterkundung auf 01.09.2023; veröffentlicht am 07.07.2023

Downloads:

 

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.