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Wasserrecht

  • Aus der Stadt Neumarkt-Sankt Veit
  • Amtliche Bekanntmachung

Erteilung von gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnissen für die Einleitung von gereinigten Abwässern aus der Kläranlage in die Rott

Die Stadt Neumarkt-St. Veit betreibt auf der Flur-Nr. 301, Gem. St. Veit, eine kommunale Kläranlage; das gereinigte Abwasser wird in die vorbeifließende Rott eingeleitet. Hierfür wurde mit Bescheid des Landratsamtes Mühldorf a. Inn vom 30.11.2023 eine bis 31.12.2043 befristete gehobene wasserrechtliche Erlaubnis erteilt.

In diesen Bescheid und die festgestellten Planunterlagen kann in der Zeit von 27.12.2023 bis einschließlich 09.01.2024 während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Einsicht genommen werden, sowie auf der Internetseite der Stadt Neumarkt-Sankt Veit unter www.neumarkt-sanit-veit.de. Mit Ablauf des 09.01.2024 gilt diese wasserrechtliche Erlaubnis gegenüber allen Betroffenen, die keine persönliche Zustellung erhalten haben, als zugestellt (Art. 74 Abs. 4 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz).

 

Neumarkt-Sankt Veit, 19.12.2023

 

Erwin Baumgartner, 1.Bürgermeister

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